Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Die Ausführung von Bauleistungen aus allen gegenwärtigen und künftigen Verträgen und Geschäften erfolgt nur zu den nachstehenden Bedingungen. Bedingungen des Auftragsgebers gelten nicht, auch wenn der Auftragnehmer nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Bauleistungen
Bei allen Bauleistungen gilt die „Verdingungsordnung für Bauleistungen“ (VOB, Teil B) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2012 (BAnz AT 13.07.2012 B3).
3. Angebote
Der Auftragnehmer ist drei Wochen nach Datum des von ihm erstellten Angebots an sein Angebot gebunden. Fallen nachweislich Preiserhöhungen in diesen Zeitraum, so ist der Auftragnehmer berechtigt, diese an den Auftraggeber weiterzugeben. Vom Auftraggeber gewünschte Änderungen des Auftrags werden nur dann wirksam, wenn der Auftragsnehmer diese schriftlich bestätigt.
4. Eigentums- und Urheberrecht
An Angeboten, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der Auftragnehmer sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten.
5. Preise und Zahlungen
Liegt zwischen Vertragsschluss und Ausführungsbeginn der Arbeiten ein Zeitraum von mehr als drei Monaten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, wegen gestiegener Rohstoffpreise, Energiekosten, Löhne und Gehälter oder zusätzlicher Belastungen durch Steuern und Abgaben, den Preis neu zu kalkulieren und zu erhöhen. Übersteigt die Preiserhöhung mehr als 10%, so ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb von zwei Wochen ab Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.
Die Zahlungen sind ohne jeden Abzug, frei Zahlstelle des Auftragnehmers in deutscher Währung sofort nach Rechnungsstellung zu leisten. Tagelohnarbeiten, Zwischenrechnungen und Akonto-Anforderungen sind sofort nach Rechnungsstellung zahlbar. Nach fruchtlosem Ablauf einer von Auftragnehmer gesetzten Nachfrist, verbunden mit Kündigungsandrohung, ist der Auftragnehmer sodann berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen, sowie vom Restauftrag den entgangenen Gewinn.
6. Liefertermine und Lieferfristen
Liefertermine oder Lieferfristen sind schriftlich anzugeben.
Lieferverzug tritt nicht ein, wenn eine Frist- oder Terminüberschreitung nicht durch den Auftragnehmer verschuldet ist. Das ist u. a. der Fall bei höherer Gewalt, sonstigen objektiv unabwendbaren Umständen, Streik oder rechtmäßiger Aussperrung. Wird die Lieferung durch diese Umstände unmöglich, so kann der Auftragnehmer ohne weitere Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber vom Vorliegen der Lieferhemmnisse unverzüglich zu informieren. Der Eintritt unverschuldeter Lieferhemmnisse führt zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeiten. Bei unzumutbarer Lieferverzögerung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Auftragnehmer nach Überschreitung des Liefertermins erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Wegen der vom Auftragnehmer regelmäßig zu treffenden umfänglichen Dispositionen im Hinblick auf die zu liefernde Ware setzt der Rücktritt zudem voraus, dass die Fristsetzung den Hinweis enthält, die Leistung werde nach Fristablauf abgelehnt. Wurde bereits eine Teilleistung bewirkt, kann vom ganzen Vertrag nur zurückgetreten werden, wenn der Auftraggeber an der Teilleistung kein Interesse hat. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, ist der Hinweis, die Leistung werde nach Fristablauf abgelehnt, entbehrlich. Unzumutbarkeit der Verzögerung ist nicht erforderlich. Die Rücktrittserklärung bedarf nicht der Schriftform.
Im Falle schuldhafter Spätlieferung kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Liefergegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolgtem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
Ist der Abnehmer ein Verbraucher sind weder der Hinweis auf die Ablehnung der Lieferung noch die Einhaltung der Schriftform für Nachfrist bzw. Rücktrittserklärung erforderlich.
Schäden, die infolge verspäteter Lieferung entstehen, werden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ersetzt. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Gegenstände bleiben so lange Eigentum des Auftragnehmers, bis der Auftraggeber alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aus der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen vollständig erfüllt hat.
Der Auftraggeber hat die Liefergegenstände bis zum Eigentumsübergang ordnungsgemäß zu verwahren.
Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist er berechtigt, die gelieferten Gegenstände im üblichen Geschäftsverkehr zu verarbeiten, zu verbinden, zu vermischen oder weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt ohne besondere Abtretungserklärung die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer entstehenden abtretbaren Ansprüche mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer Lieferanten ab, und zwar in Höhe des Wertes der Lieferung. Dies gilt entsprechend bei Be- und Verarbeitung, Verbindung und Vermischung. Werden Liefergegenstände oder die daraus hergestellten Sachen wesentliche Bestandteile des Grundstücks eines Dritten, so tritt der Auftraggeber, der Unternehmer ist, schon jetzt seine anstelle dieser Liefergegenstände tretenden abtretbaren Forderungen mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab, und zwar in Höhe des Wertes der betreffenden Liefergegenstände. Bei Vereinbarung eines Kontokorrents gilt dies entsprechend für die Saldoforderung.
Soweit vom Auftragnehmer ausdrücklich gefordert, hat der in Verzug geratene Auftraggeber, der Unternehmer ist, seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen und dem Auftragnehmer die für die Geltendmachung der abgetretenen Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben, sowie die dazu notwendigen Unterlagen auszuhändigen.
Der Auftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers zur Rückübertragung verpflichtet, soweit der Wert der gegebenen Sicherung die Höhe der Forderung des Auftragnehmers insgesamt um mehr als 10 % übersteigt.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände darf der Auftraggeber weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Etwaige Pfändungen, die auf Betreiben Dritter durchgeführt werden, sind unverzüglich mitzuteilen.
8. Gewährleistung
Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens eine Woche nach Beendigung der Arbeiten mitzuteilen. Verdecke Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens eine Woche nach Entdeckung anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist, gilt der Vertrag als ordnungsgemäß erfüllt.
9. Farb- Struktur- und Maßabweichungen
Alle Baustoffe, Platten, Fliesen, Natur- und Kunststeine, die der Auftragnehmer bemustert, beschreibt, abbildet oder zeigt, gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung, Farbe, Dekor, Struktur und Bearbeitung. Abweichungen der verarbeiteten Ware sind deshalb immer möglich, bei Kunst- und Natursteinen sogar normal und stellen keinen Mangel dar. Bei glasierten Platten, Fliesen und Mosaiken können Glasurrisse und bei Verwendung als Bodenbelag durch Begehen Abnutzungserscheinungen auftreten. Sie sind materialbedingt und nicht vermeidbar.
Stand Feb. 2025
Widerrufsbelehrung
I. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses durch Unterzeichnung des Angebots. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Uwe König
Fliesenverlegung
Ahornallee 13
23623 Ahrensbök OT Böbs
Tel. 04505 570703
Fax: 04505 570777
Email: info@koenig-fliesenverlegung.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
II. Ausschluss des Widerrufrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt bei folgenden Verträgen:
• bei Verträgen, die innerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurden,
• bei Verträgen, wenn diese außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurden und wenn die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden sind,
• bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
• bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
• bei Verträgen, bei denen der Verbraucher uns ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden,
• bei Verträgen, sobald wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben, wobei Sie vor Vertragsschluss ausdrücklich bestätigen, dass wir mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen dürfen.
Ihnen steht in diesen vorgenannten Fallen kein Widerrufsrecht zu.
III. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren, die nicht ausdrücklich für Sie bestellt wurden, unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns
Uwe König
Fliesenverlegung
Ahornallee 13
23623 Ahrensbök OT Böbs
Tel. 04505 570703
Fax: 04505 570777
Email: info@koenig-fliesenverlegung.de
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Die nur für Sie bestellten Waren verbleiben bei Ihnen. Sie sind nicht zurückzusenden bzw. zurückzugeben. Die Kosten für diese Waren haben Sie zu tragen.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht sowie die Kosten für die für Sie bestellten Materialien zu tragen